Qualitat die belastbar ist


AGB

Geschäftsbedingungen BoFloor bv 

Ohne anderslautende schriftliche Information des Aufftraggeber gehen wir bei dem, für PVC Platten 
  vorgesehenen Untergrund, davon aus dass dieser nach den allgemein gültigen DIN Normen sowie nach
  bautechnisch anerkannten Verfahrens weisen und unter Berücksichtigung aller Fugen, Dampfsperren und
  sonstigen flankierenden Maßnahmen erstellt wurde.
Wir gehen davon aus das der jetzige Unterboden soweit wie technisch möglich enträumt, besenrein und
  trocken zur Verfügung steht. Unsere Monteure ist es nicht gestattet um Möbel, Maschinen oder sonstige
  Gegenstände um zu setzen.
Bedingt durch den Aufbau des Bodens (Plattenstärke) ist für das kürzen oder hochsetzen von Türen
   bauseitig Sicher zu stellen.
Die Boden-und Raumtemperatur muss vor und während der Verlegung mind. 12° C betragen.
Folgende Voraussetzungen müssen bei dem Unterboden gegeben sein:
  . Haftzufestigkeit: >1,5  N/mm²
  . Maximale Restfeuchtigkeit im Unterboden: 3% (CM-Messverfahren)
  . Keine aufsteigende Feuchtigkeit im Altboden (Diffusions-und Dampfsperre unter dem Beton)
  . Ebenheit des Unterbodens soll nach der DIN 18202, Blatt 3, Zeile 3 sein.
  . Jegliche Art von Risse ( Setzrisse, Spannungsrisse usw.) und/oder Formveränderungen, die durch den Untergrund          
    auf die PVC-Platten übertragen werden, unterliegen nicht der Gewährleistung, auch nicht Folgeschäden
    mittelbarer oder unmittelbarer Art.
Das BoFix Bodensystem kennt keine Aushärtung /Trocknungszeiten. Dies gilt aber nicht für die Abdichtungsmasse,
  Ausgleichsmasse oder Grundierung, hierfür gilt eine Trockenzeit von 24 Stunden.
Der Auftragnehmer weist darauf hin dass PVC Bodenplatten der Ebenheit des vorhandenen Unterbodens folgen
Bei eindeutiger Nutzung als Nass Raum, dessen Boden kein Gefälle aufweist, ist ein Gefälle zwingend
  notwendig um die Auflagen der Behörden zu erfüllen.
  Wir weisen ausdrücklich darauf hin dass Pfutzenbildung bei einem Gefälle von weniger als 1,5 %
  unvermeidbar ist. Wenn Gefälle vom  Auftraggeber gewünscht wird, muss dies separat beauftragt werden.
Bei der Ausführung von Kugelstrahl-oder Diamantschleifarbeiten (mechanische vorarbeiten Unterboden) muss
  ein Stromanschluss von 380V, 32 A, 3-Phasen-Drehstrom(50Hz), 5-pol. CEE-Normstecker vorhanden sein.
Für lediglich die Montage und Verschweißung der PVC-Bodenplatten muss ein 220 V 16A, träge, Klasse C
  Stromanschluss vom Auftraggeber zur freier Verfügung gestellt werden.
Für eine ausreichende Beleuchtung des zu bearbeitenden Bereich sowie eine gute Ventilation zur Be-und
  Entlüftung ist durch den Auftraggeber Sorge zu tragen. Sowie die Räumlichkeiten Insekten- und
  Ungezieferfrei zu halten.
Es wird darauf hin gewiesen dass während unserer Arbeit das Dach dicht sein muss und alle Öffnungen
  ( Fenster oder Türen) müssen zu schließen sein.
Der Boden kann nach Fertigstellung sofort benutzt werden, wir weisen aber darauf hin dass der Boden mit
  Kartonage oder Kunststoffplanen abgedeckt werden muss, sollen noch andere Gewerke zur Ausführung
  kommen nachdem der Boden fertig gestellt ist.
Sofern Transportmittel am Verlegort vorhanden sind, müssen diese unseren Monteure für den Transport von
  Material und Werkzeug zur Verfügung gestellt werden. Der Material-und Werkzeugtransport von Anlieferstelle
  zum Einbauort muss gefahrlos gewährleistet sein ( bei nicht ebenerdige Arbeiten dient ein Hebezeug/Aufzug
 
 
mit einer Tragkraft bis 1000 Kg zur Verfügung zu stehen.
   
Es muss einen trockenen, sicheren Raum bereitgestellt werden wo das Material und Werkzeug bei einer
  Mindesttemperatur von 15° C eingelagert werden kann.
Gestellung von Schuttcontainer zur Entsorgung von Baustellenabfall, Abbruch-und Strahlgut sowie Verpackungen
  erfolgt kostenfrei durch den Auftraggeber.
Da die BoFix REC Bodenplatten aus Recyclingmaterial gefertigt werden sind leichte Produktionsbedingte
  Farbdifferenzen möglich.
Die von uns vorgelegte Muster dienen lediglich zur optischen Verdeutlichung und stellen kein Ausführungsmuster
  dar. Der Eindruck und die Farbe nach Verlegung der Fläche unter Baustellenbedingungen kann vom  Muster
  abweichen. Sonst weisen wir darauf hin  dass es zwischen Boden und Sockelleisten; Treppenstufen, Antrittplatten
  und Bodenschwellen Farbunterschiede geben kann. Dies gilt auch für den Fall wenn Platten im nachher angelegt
  oder wenn Platten ausgetauscht werden. Optische Abweichungen, die der Funktionstüchtigkeit des Bodens nicht
  beeinflussen, berechtigen nicht zum Einbehalt von Forderungen.
Wenn es notwendig ist, um für die Montage von Leisten oder Profile, in den Unterboden zu bohren dient dies 
  durch Auftraggeber genehmigt zu werden. Auftraggeber muss angeben wo gebohrt werden darf ohne das
  Leitungen oder Rohre angebohrt werden.
Es ist zu beachten dass bei der Montage von PVC Platten elektrische Werkzeuge sowie Kreissägen,
  Fräsen und Schweißgeräte eingesetzt werden  die Lärm verursachen der für Personen oder Tiere störend
  oder belästigend sein kann.
Baubewegungsfugen dürfen nicht durch das Bekleben mit PVC Platten geschlossen werden, und müssen
  vom Auftraggeber selbst oder als zusätzliche Leistung vom Auftragnehmer ausgebildet werden durch den 
  Einbau von Fugenprofile.
Bei einer Beanspruchung mit beweglichen Einrichtungsgegenstände z.B. Drehstühle, sind diese mit einer
  Unterlage bzw. weichen Gummirollen zu versehen. Ebenso wie bei punktueller Dauerbelastung von Stützen aus
  Metall sind diese mit einer Unterlage zu versehen um die Last zu verteilen und den Boden zu schützen.
Bei einer Beanspruchung mit Gabelstaplern oder Elektro-Ameisen ist beim Anfahren das ständige durchdrehen
  der Räder zu vermeiden, da es dann zu Schäden am Boden führen kann.
Für eine streifenreduzierte Nutzung sind weiße Kautschukreifen für Flurförderfahrzeuge eine Voraussetzung.
Es sind grundsätzlich die zur Verfügung gestellten Beständigkeitslisten und Reinigungsvorschriften
  von BoFloor zu beachten.
Alle Baustellen werden Besenrein an den Auftraggeber nach Abnahme übergeben.
  PVC-Materialabfällen werden vom Auftraggeber entsorgt soweit nichts anderes verhandelt ist.
Kalkulatorisch sind wir davon ausgegangen, dass die Fläche, wenn nicht anders vereinbart, in einem Zug verlegt
  werden kann. Sollte dies aus bauseitigen Gründen nicht möglich sein und entsprechende Verzögerungen oder
  Erschwernisse eintreten, entsteht ein Anspruch auf Mehrvergütung. Die Einheitspreise des Angebotes basieren
  auf einer Ausführung der Leistungen während der normalen Arbeitszeit. Wenn im Leistungsverzeichnis
  nicht anders beschrieben wird für Arbeiten nach 18.00 Uhr sowie an Samstagen ein Zuschlag von 50%, für
  Arbeiten an Sonn-und Feiertagen von 100% auf unseren Stundensatz von € 49,00 berechnet, zzgl. der Mwst.
  Durch, vom Auftragnehmer nicht verschuldete, Stillstandzeiten werden mit dem aktuellen Stundensatz berechnet.
  Wenn einen geplanten Termin vom Auftraggeber nicht nach gehalten werden kann, dient dieses mindestens
  48 Stunden vor den geplanten Anfang durch Auftraggeber an Auftragnehmer gemeldet zu werden, sowohl
 
 
telefonisch unter 0031-455322277 wie schriftlich (E-Mail info@bofloorbodensystem.de))
   
Gewährleistung
  Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsdauer 5 Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme der
  gesamten Leistung. Für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme.
  Auftragnehmer gewährleistet dass alle während des Garantiezeitraumes entstehende haftbare Schäden, die der
  Reklamationen verursacht aus Absicht oder durch unrichtige Pflegung von dem Boden werden nicht durch die
  Garantie abgedeckt. Die gelieferte Montage, Schweißsnähte und Abdichtungen unterliegen einer ablaufenden Garantie, mit einer Gesamt Laufzeit von 3 Jahren.
   
  1. Jahr : 100%; 2. Jahr:  65 % ; 3. Jahr:  35%
  Reparaturkosten außerhalb der Garantie betragen € 49,00 exkl. Mwst pro Monteurstunde & Materialkosten &
  Anfahrt. Eine Reparatur verlängert nicht den Garantiezeitraum.
   
Preisstellung und Angebotsbedingungen
  Der Auftrag basiert gemäß Angebot auf grob gemessenen Flächen und Massen. Grundlage der Rechnung ist das genaue Aufmaß von Flächen und Verbrauch nach Abschluss der Arbeiten. Insbesondere durch unvorhergesehene Verhältnisse kann es zu Mehraufwand kommen. EP-Positionen (Eventual-Position) werden nach Baustelle so ausgeführt, dass ein bestmögliches  Objekt-Ergebnis gewährleistet ist. Sollte dieses ein normales Maß, mehr als 20 % der Auftragssumme überschreiten, werden wir Sie vorher informieren. Verhältnisse kann es zu Mehraufwand kommen. EP-Positionen (Eventual-Position) werden nach Baustelle so ausgeführt, dass ein bestmögliches  Objekt-Ergebnis gewährleistet ist. Sollte dieses ein normales Maß, mehr als 20 % der Auftragssumme überschreiten, werden wir Sie vorher informieren.
  genaue Aufmaß der Flächen und dem Verbrauch nach Abschluss der Arbeiten. Insbesondere durch unvorhergesehene Verhältnisse kann es zu Mehraufwand kommen. EP-Positionen (Eventual-Position) werden nach Baustelle so ausgeführt, dass ein bestmögliches 
  Verhältnisse kann es zu einem  Mehraufwand kommen. EP-Positionen (Eventual-Position) werden nach Baustelle so ausgeführt, dass ein bestmögliches Objekt-Ergebnis gewährleistet ist. Sollte diese ein normales Maß, mehr
  als 20% der Auftragssumme überschreiten, werden wir Ihnen vorher informieren.
   
         
Ausführungsfristen
  Wir gehen davon aus, dass die Ausführung nach den verbindlichen Fristen begonnen und zügig vollendet werden
  können. In einem Bauzeitplan enthaltene Einzelfristen gelten nur dann als Vertragsfristen wenn dies im Vertrag
  ausdrücklich vereinbart ist.
  Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er es dem
  Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und  ggf. besteht Anspruch auf Schadenersatz.
   
Abnahme
  Nach Beendung der Verlegearbeiten hat die Abnahme von einer für den Auftraggeber zeichnungsberechtigten
  Person rechtsverbindlich durch Bestätigung des Abnahmeprotokolls zu erfolgen. Die Abzeichnung der
  Stundenberichte, sowie des Aufmaßes erfolgt täglich oder nach Abschluss von Teilarbeiten.
  Wenn bei Fertigstellung des Gewerks keine unterschriftsberechtigte Person vor Ort ist, gilt das Gewerk als in Auftrag gegeben. Mit der Abnahme geht das Risiko auf den Auftraggeber über.
   
   
Vertragsgrundlage
  Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt.
  Im Vertrag gelten nacheinander:    
  a)   unser Angebot    
  b)   inkl. Leistungsbeschreibung, ggf. bauseitige Leistungsbeschreibung  
  c)   Auftragsbestätigung    
  d)   Spezielle Vertragsbedingungen auf den Folgeseiten dieser Auftragsbestätigung
   
  1.   Bei Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber kommt ein Werkvertrag auf der Grundlage der hier
  formulierten Bedingungen zustande. Mündliche Nebenabreden haben keinen Bestand und bedürfen zu ihrer
  Wirksamkeit der Schriftform, was auch für die Abänderung der Schriftform selbst gilt.
  2.   Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf 
  besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der
  Ausführung der Leistung beginnt. Der Auftraggeber muss diesen Zusatzauftrag schriftlich erteilen.
  Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung
  und den besonderen Kosten der geforderten Leistung.    
  Benutzung oder Mitbenutzung zu überlassen:    
  a)   die notwendigen Anliefermöglichkeiten, die erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle
  und deren ungehinderten Zugang einschl. der Sicherung der Baustelle.  
  b)   vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie und deren unentgeltliche Nutzung
  4.   Der Einsatz von Subunternehmern ist ohne Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
  5.   Für fest vereinbarte Ausführungstermine, die seitens des Auftraggebers nicht rechtzeitig storniert
        werden (mind. 48 Stunden vorweg) und Aufträge die durch fehlende Voraussetzungen vor Ort nicht
        ausgeführt werden können, berechnen wir die entstandenen Kosten wie Reisekosten, Km-Geld und    
        bestelltes Material.    
   
  Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich festgelegt.
   
  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  Die Partien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solchlich gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
   
   
   
Hinweis:
  Bei unserem Gewerk beachten wir die gültigen behördlichen Bestimmungen und Richtlinien des Arbeitsschutzes,
  die anerkannten Regeln der Technik sowie die normalen Regeln der Berufsgenossenschaft. Sollten für Ihr
  Unternehmen darüber hinaus gehende oder besondere Regeln, Richtlinien, betriebliche Vorschriften, besondere
  betriebsspezifische Belastungen usw. Gelten, so müssen Sie uns diese vorher schriftlich mitteilen.

Kontakt Bofloor



Ihren Firmenname ist erforderlich
Ihren Namen ist erforderlich
Die Straße ist erforderlich
Der PLZ ist erforderlich
Der Ort ist erforderlich
Die E-Mail-Adresse ist erforderlich
Die Frage oder einen Kommentar ist erforderlich

Adresse Bofloor



Havikweg 17, 6374 az Landgraaf

(in der Nähe von Aachen)
Gewerbegebiet Abdissenbosch


0031-455322277

0031-455323818

info@bofloor.biz


IHK: 58414576

IBAN: NL97INGB0006130226

UStIdNr: NL853030236B01


www.bolock.de

www.bofloorbodensystem.de

www.pvcbodenplatten.de